- Rechtsgebiet:
- Baurecht, Immobilienrecht und Architektenrecht
Wohnungskauf / Hauskauf
Häufige Fallen beim Eigentümerwechsel in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Ihr zuständiger Rechtsanwalt
Ausgeschiedene Wohnungseigentümer haben kein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung mehr. Dies ist vom Verwalter bei der Beschlussfassung stets zu beachten.
Rückständige Hausgeldansprüche gegen den ausgeschiedenen Wohnungseigentümer sind vom Verwalter gerichtlich geltend zu machen.
Wohnungseigentümer, die aus der Gemeinschaft ausgeschieden sind, haften nach § 10 Abs. 6 Wohnungseigentümer Gesetz entsprechend § 160 HGB anteilig begrenzt auf Ihren ehemaligen Miteigentumsanteils über 5 Jahre Verbindlichkeiten der Gemeinschaft, die während der Zugehörigkeit zur Wohnungseigentümergemeinschaft danken sind.
Etwaige Hausgeldrückstände des verstorbenen Wohnungseigentümers sind Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1967 Abs. 1 BGB. Der Erbe haftet für die Hausgeldrückstände seines Rechtsvorgängers in vollem Umfang.
Für alle Angelegenheiten beim Eigentümerwechsel lesen Sie bitte hier weiter.